Infos & Tipps rund ums Heizen

Geldwerte Tipps und Tricks von „Aktiv lüften“ bis „Zugluft Stopper“. Erfahren Sie, worauf Sie beim Heizen, der Wärmedämmung, der Warmwasserbereitung und beim Lüften achten sollten, um Ihre Energiekosten so niedrig wie möglich zu halten.

Nicht nur mit einem modernen Heizungssystem lassen sich Heizkosten minimieren – auch durch richtiges „Heizverhalten“ und eine gute Wärmedämmung können Sie eine Menge Geld sparen. Natürlich müssen Sie nicht frieren und auf Wohnkomfort verzichten, aber ein oder zwei Grad weniger können bei Ihrer Heizkostenabrechnung schon viel ausmachen – ohne dass Sie es gleich bemerken. Als Faustregel gilt: „Jeder Grad, auf den Sie verzichten, spart 6% Energie“.

Aber was ist die optimale Raumtemperatur? Hier einige Erfahrungswerte: Während im Schlafzimmer schon 16 Grad für eine gesunde Nachtruhe garantieren, sorgen im Wohn- und Essbereich 20 Grad und im Arbeits- und Kinderzimmer 22 Grad für den besten Wärmekomfort. Das Badezimmer sollte mit angenehmen 24 Grad der wärmste Raum des Hauses sein. Für Kellerräume sind etwa 6 Grad ausreichend, um Frostschäden vorzubeugen.

Bei der Anordnung Ihrer Möbel sollten Sie auch Ihre Heizkostenabrechnung im Hinterkopf haben: Denn sind Heizkörper durch Möbel verstellt, können sie ihre Wärme nicht frei an die Raumluft abgeben. Dies führt zu Hitzestaus und treibt die Heizkosten in die Höhe. Sogar Gardinen, die direkt vor einer Heizung hängen, erhöhen unnötig Ihre Energiekosten. Außerdem ist eine zusätzliche Dämmung der Wand hinter dem Heizkörper sinnvoll: Sie verbessert in vielen Fällen die Energieeffizienz. Lassen Sie Ihre Heizanlage regelmäßig warten. Ein gut gewartetes Heizgerät arbeitet mit besserem Wirkungsgrad und daher wirtschaftlicher als eine Heizung, die „einfach nur funktioniert“. Außerdem schaffen regelmäßige, jährliche Wartungen die Voraussetzung für dauernde Betriebsbereitschaft, Zuverlässigkeit und hohe Lebensdauer.

Versuchen Sie niemals, selbst Wartungsarbeiten oder Reparaturen an Ihrem Heizgerät durchzuführen. Unsachgemäße oder unterlassene Wartung kann die Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen und zu Sach- und Personenschaden führen. Wir empfehlen den Abschluss einer Inspektions- bzw. Wartungsvereinbarung mit einem anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Falls nötig: Heizungen modernisieren. Ist Ihre Heizungs schon älter, sollten Sie über einen Austausch nachdenken, da eine moderne Heizung langfristig die effizienteste Art ist um Heizkosten zu sparen. Damit sind zwar Investitionskosten verbunden, doch auf Dauer verbraucht ein neues Gerät – z.B.: unterstützt durch eine Solar- oder Wärmepumpen-Technik zur Nutzung regenerativer Energien, meist deutlich weniger Energie als Ihre alte Anlage. Zudem schonen moderne Heizungssysteme nicht nur Ihre Haushaltskasse, sondern auch die Umwelt.

Durch undichte Fenster und Türen können große Wärmeverluste entstehen. In der Heizperiode können Sie einfach mithilfe einer Kerzenflamme testen, ob Heizenergie durch die Fenster und Türen nach draußen strömt: Gehen Sie dazu mit einer brennenden Kerze am Rand des Fensters oder der Tür entlang und beobachten Sie die Flamme: Bewegt Sie sich, sind Ihre Dichtungen nicht mehr in Ordnung und Sie sollten einen Austausch in Erwägung ziehen. Hohe Energieeinsparpotenziale haben dabei moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung. Nutzen Sie selbstklebende Dichtungsbänder oder Zugluftstopper. Wer den teuren Austausch undichter Fenster vermeiden und trotzdem Heizkosten sparen will, für den sind selbstklebende Dichtungsbänder eine einfache und kostengünstige Alternative: Sie passen sich den offenen Stellen an und reduzieren das Entweichen kostbarer Heizenergie. Zieht es unter der Wohnungstür hindurch, helfen Wärmefänger oder Zugluftstopper – ebenfalls eine gute und schnelle Möglichkeit, ohne bauliche Veränderung Heizkosten zu sparen.

In Privathaushalten wird für die Warmwassererzeugung – nach dem Heizen – am meisten Energie aufgewendet. Nutzen Sie deshalb zur Verringerung des Wasserverbrauchs wassersparende Armaturen und Aufsätze: z.B.: Duschunterbrecher und Durchflussbegrenzer, Sparduschköpfe, Perlstrahler oder Strahlregler, die anstatt des Siebes auf die Armatur geschraubt werden. Sie mischen dem Wasser Luft bei, sodass sich der Wasserstrahl voll anfühlt, obwohl nur die Hälfte des Wassers benötigt wird. Bei Durchlauferhitzern: Stellen Sie Ihre Wunschtemperatur ein. Erzeugen Sie Ihr warmes Wasser mithilfe eines Durchlauferhitzers, ist es am effizientesten, die Temperatur so einzustellen, dass das warme Wasser direkt genutzt werden kann, ohne kaltes hinzuzumischen, denn beim Mischen gehen viel Wasser und Energie verloren. Bei Gas- oder Ölheizung: Stellen Sie die Temperatur nicht zu hoch ein. Bei zentraler Warmwassererzeugung mit einer Gas- oder Ölheizung reichen 60 Grad normalerweise aus, um das Wasser ausreichend aufzuwärmen und Keime abzutöten. Bei längerer Abwesenheit – z.B.: während Ihres Urlaubs – sollten Sie den Speicher natürlich ganz abstellen.

Lüften Sie aktiv: Durch richtiges Lüften vermeiden Sie nicht nur Schimmelpilzbildung und Schäden an der Bausubstanz – Sie beugen auch zu hohem Energieverbrauch vor. Lüften Sie nur dann in einem Raum, wenn er auch genutzt wird. Bei nicht belegten Räumen genügt die „Selbstlüftung“ durch Fugen zur Lufterneuerung. Beachten Sie die Jahreszeit beim Lüften. Mit gekipptem Fenster sollten Sie dauerhaft nur zwischen Mai und September lüften, denn im Winter braucht ein Fenster aus hygienischen Gründen durchschnittlich nur 7 bis 20 Minuten pro Stunde gekippt zu sein, um die komplette Raumluft zu wechseln. Grund ist die hohe Thermik, die die verbrauchte Luft innerhalb kurzer Zeit aus dem Raum saugt. In den restlichen Monaten des Jahres führt Lüften mit gekippten Fenster dagegen zu überhöhten Luftwechselraten, wobei „zum Fenster hinaus“ geheizt wird. Außerdem führt es zur Abkühlung der Wände – speziell des Fensterstutzes – sodass sich hier Tauwasser bilden kann.

Bewahren Sie Ruhe. Aufgrund des dem Gas beigemengten Duftstoffes können schon geringe Konzentrationen wahrgenommen werden.

  • Kein offenes Licht
  • Zigaretten ausdämpfen
  • Kerzen ausblasen
  • Keine Schalter betätigen, keine Stecker aus den Steckdosen ziehen.
  • Schließen Sie sämtliche Absperreinrichtungen Ihrer Gaszufuhr.
  • Öffnen Sie die Fenster und lassen Sie Räumlichkeiten gut durchlüften.
  • Verlassen Sie die Wohnung/das Haus und informieren Sie Ihre Nachbarn!

Verständigen Sie das zuständige Gaswerk (in Wien: „Wien Energie“)

Am 26. September 2015 wurden zwei neue EU-Richtlinien wirksam, die zum Ziel haben, dass energieverbrauchsrelevante Produkte also auch Heizgeräte und -systeme, in ganz Europa umweltgerechter und energiesparender werden. Gemäß der Ökodesign-Richtlinie wurden Mindest-Effizienzanforderungen an die betroffenen Produkte definiert. Ein Heizgerät, das diese Anforderungen nicht erfüllt, erhält keine Zulassung und darf nicht mehr verkauft werden.

Gemäß der Energielabel-Richtlinie werden neue Wärmeerzeuger – wie bereits Waschmaschinen, Kühlschränke und Fernsehgeräte – mit Energieeffizienzlabeln gekennzeichnet. Diese sollen Ihnen helfen, beim Kauf eines neuen Heizgeräts oder -systems eine umweltorientierte Entscheidung zu treffen.

Am 26.09.2015 endete der Verkauf von Heizwertgeräten durch Heiztechnikhersteller. Ein defektes Gerät kann nur durch ein Brennwertgerät, eine Wärmepumpe oder eine Pelletsheizung ersetzt werden. Falls Sie dies nicht möchten, sollten Sie Ihr Gerät vom Heizungsfachmann prüfen lassen.

In Mehrfamilienhäusern, in denen mehrere Etagenheizungen an einen Rauchfang angeschlossen sind, sind raumluftabhängige Heizgeräte bis 10 kW und Kombi-Geräte mit integrierter Warmwasserbereitung bis 30 kW weiterhin zulässig. Für diesen Einsatzfall werden weiterhin die entsprechenden Gas-Heizwertgeräte angeboten. Heizwertgeräte mit Gebläseunterstützung können im Austauschfall nur durch Brennwertgeräte ersetzt werden.

Niedriger Verbrauch – hoher Komfort: Wenn Sie Ihr Heizwertgerät ersetzen möchten – oder müssen – ist der Umstieg auf Brennwerttechnik in jedem Fall eine zukunftssicherere Lösung.

Die Kaminsanierung ist einfach: Für den Einsatz von Brennwerttechnik mit entsprechend niedrigen Abgastemperaturen muss nur eine Kunststoff-Abgasleitung installiert werden. Diese kann in den vorhandenen Rauchfang oder direkt vom Dach aus eingezogen werden. Mit den flexiblen Abgassystemen lässt sich praktisch jeder bestehende Rauchfang nutzen.

Die gesetzliche Verpflichtung für die Mieter, jährliche Wartungsarbeiten an der Therme durchführen zu lassen, bleibt einmal im Jahr aufrecht!
„Nicht gewartete Gasgeräte belasten Geldbörse und Umwelt und können zu einem enormen Gesundheitsrisiko für die Betreiber werden. Und ein nicht rechtzeitig gewartetes Heizungsgerät, das gerade bei großer Kälte ausfällt, ist mehr als ärgerlich!”

Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern”, schreibt das Gesetz vor.

Oft kommt es bekanntlich zu Streitigkeiten, wer die Installateursrechnung begleicht. Grundsätzlich erhält derjenige, der den Auftrag gegeben hat, auch die Rechnung des Installateurs.

Die Wiener Installateurinnung warnt zugleich auch vor Billiganbietern, die mit vermeintlichen Rabatt- und Sonderangeboten Werbung mit Flugblättern machen. Mattes: „Diesen Firmen fehlt oft die Gewerbeberechtigung. Die vermeintlichen Monteure sind oft ohne Fachausbildung und gefährden durch ihre Aktivitäten Leib und Leben.” Der Wiener Innungsmeister empfiehlt, in der näheren Umgebung nach einem der 900 Installateur-Fachbetriebe zu sehen oder die Innung zu fragen (T 514 50 -2009).
Eine Wartung, die gem. ÖVGW-Richtlinie G 81 durchgeführt wird, dauert je nach Verschmutzungsgrad mindestens eine Stunde.

  • Einmalige Inspektion von alten Heizungsanlagen:
    Heizungsanlagen für gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung über 20 kW, die älter als 15 Jahre sind (Typenschild oder gleichwertige Nachweise), sind einer einmaligen Prüfung durch eine fachkundige Person (§ 15f Abs. 7) dahin zu unterziehen, ob eine Überdimensionierung der Heizungsanlage im Verhältnis zum Heizbedarf oder ein hoher spezifischer Brennstoffverbrauch vorliegt. Die Inspektion und die Beurteilung sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
  • 5-Liter-Warmwasserheizer ohne Kaminanschluss: Eine Überprüfung sit alle 2 Jahre erforderlich

Quelle: Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

Wartung bedeutet, dass Ihre Therme gereinigt und auf Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Sie dient der Lebensverlängerung der Geräte. Üblicherlicherweise halten Installateure ein Wartungsintervall von einem Jahr für vernünftig – das Intervall hängt vom Alter und Zustand der Geräte ab. Für die Wartung ist der Mieter zuständig und hat auch deren Kosten zu tragen.

Wir raten dazu, die Wartungsprotokolle zu sammeln und aufzuheben!

Thermen, die um die 15 Jahre alt sind, haben in der Regel ihr wirtschaftliches „Lebensende“ erreicht. Wenn hier keine regelmäßige Wartung vorhanden war bzw. nachgewiesen werden kann, wird Ihr Vermieter nachweisen müssen, dass die Therme aufgrund mangelnder Wartungspflicht kaputt gegangen ist.

Rund um die Installation einer neuen Therme müssen einige Gesetze und wichtige Grundregeln beachtet werden. Das garantiert einen sicheren und reibungslosen Betrieb. Die Wahl der richtigen Anlage hilft Energie und somit langfristig Kosten zu sparen.

  • Beratung: Ihr Installateur hilft Ihnen das geeignete Modell zu finden.
  • Vorbefund: Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer (ÖZR) überprüft, ob die gewünschte Anlage für Ihre Wohnung geeignet ist und erstellt Vorgaben für die Installation.
  • Installation: Das mit der Installation beauftragte Unternehmen kümmert sich um die Aufstellung laut Vorgaben und Richtlinien und informiert Sie über den energieeffizienten Betrieb der Gasfeuerstätte.
  • Endbefund: Ihr Rauchfangkehrer kontrolliert, ob alle Vorgaben zur Montage der Anlage und deren sicheren Betrieb eingehalten sind. Er sichtet sämtliche Daten und Prüfberichte, die im Zuge der Installation erstellt wurden.
  • Regelmäßige Kontrolle: Ein neues Sicherheitsgesetz schreibt vor, dass die Abgasmessung bei handelsüblichen Thermen alle vier, statt bisher fünf Jahre erfolgt.

1. Beratung und Vorbefund

Nicht jedes Gerät ist für jede Wohnung geeignet. Größe, Zustand und Aufteilung der Räume, Dichte von Fenstern, Türen und Wänden, die Beschaffenheit des Kamins, ob Alt- oder Neubau – all das hat starken Einfluss darauf, welche Anlage für Sie am besten geeignet ist. Lassen Sie sich bei der Wahl zur richtigen Therme am besten vom Installateur oder direkt von ihrem Rauchfangkehrer beraten.

Vor Installation der neuen Gasfeuerstätte müssen Sie einen Vorbefund erstellen lassen. Dabei überprüft ihr Rauchfangkehrer, ob Ihre Wohnung die notwendigen Voraussetzungen für die gewünschte Therme mitbringt. Neuwertige Brennwertthermen etwa erfordern einen feuchtigkeitsunempfindlichen und überdruckdichten Rauchfang. Beim Vorbefund werden deshalb Vorgaben bestimmt, an die man sich beim Einbau halten muss.

Nur die Beratung und Überprüfung durch Professionisten garantiert Ihnen die Wahl der richtigen Therme für Ihre Wohnung.

2. Installation

Alle relevanten und wichtigen Informationen zur neuen Therme (technische Dokumentation) müssen von Hersteller, Verkäufer oder Errichter der Feuerstätte bereitgestellt werden.

Nach dem Einbau bekommen Sie ein sogenanntes „Anlagendatenblatt“ mit zusätzlichen Informationen zu ihrer Gas-Feuerstätte.

  • Bewahren Sie dieses bitte griffbereit, in direkter Umgebung der Anlage auf und für die Endbefunderstellung bereit, und schicken Sie, wenn möglich, eine Kopie davon an Ihren zuständigen, öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer.
  • Ein Typenschild (CE-Kennzeichnung) muss direkt am Gerät angebracht sein

Bei Anlagen mit mehr als 20 kW Nennwärmleistung, die zur zentralen Beheizung der gesamten Wohnung vorgesehen sind, wird überprüft, ob der nötige Wärmebedarf die von der Therme erbrachte Leistung rechtfertigt. So wird sichergestellt, dass keine Energie verschwendet wird und keine unnötigen Kosten entstehen.

  • Sie erhalten einen Prüfbericht. Schicken Sie diesen bitte ebenfalls an Ihren Rauchfangkehrer oder halten Sie ihn für die Endbefunderstellung bereit.
  • Zusätzlich zum Prüfbericht bekommen Sie eine schriftliche Empfehlung zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer neuen Anlage.
  • Sollte sich bei Überprüfung der Feuerstättendimensionierung herausstellen, dass die neue Anlage den nötigen Energiebedarf deutlich übersteigt, haftet der Installateur, der Sie beraten hat, für die Fehlinformation.

Spätestens vier Wochen nach Erstinbetriebnahme müssen Sie eine einfache Abgasmessung durchführen lassen.

  • Diese kann entweder direkt im Rahmen der Endbefunderstellung von Ihrem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer durchgeführt werden
  • oder im Vorhinein von einem anderen Prüforgan (z.B. Installateur). In diesem Fall halten Sie den Prüfbericht bitte ebenfalls für die Endbefund-Erstellung bereit.

3. Endbefund

Neu angeschlossene Gas-Feuerstätten müssen nach dem Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 geprüft sein und beim Endbefund vom öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Beim Endbefund überprüft der Rauchfangkehrer die korrekte Aufstellung und kontrolliert sämtliche von anderen Professionisten erstellten Daten.

  • Anlagendatenblatt
  • Prüfbericht zur Feuerstättendimensionierung
  • Abgasmessung

Erst der positive Endbefund durch den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Therme ohne Gefahr genutzt werden kann.

4. Regelmäßige Kontrolle (Gilt auch für bestehende Thermen im Altbestand)

Einmal jährlich wird bei der Luftzahlmessung im Zuge der Hauptkehrung überprüft, ob genügend Verbrennungsluftzufuhr vorhanden ist und der Abzug einwandfrei funktioniert. Nur so kann der sichere Thermen-Betrieb langfristig garantiert und das Risiko erhöhter Kohlenmonoxid-Werte minimiert werden.

Falls vom Hersteller nicht anders angegeben, muss die Anlage mindestens alle zwei Jahre von einem Fachbetrieb gewartet werden.

Gas-Feuerstätten (ausgenommen Gaskonvektoren) bis 26kW müssen alle vier Jahre einer Abgasmessung unterzogen werden, als Stichtag gilt der Tag der Erstinbetriebnahme.

Bereits installierte Anlagen unter 15kW Nennleistung, für die bisher keine Überprüfungspflicht bestand, müssen bis spätestens 04.06.2018 einer Abgasmessung unterzogen werden.

Quelle: RFK Innung